Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.06.1956

Rechtsprechung
   RG, 20.11.1905 - Rep. IV. 212/05   

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https://dejure.org/1905,384
RG, 20.11.1905 - Rep. IV. 212/05 (https://dejure.org/1905,384)
RG, Entscheidung vom 20.11.1905 - Rep. IV. 212/05 (https://dejure.org/1905,384)
RG, Entscheidung vom 20. November 1905 - Rep. IV. 212/05 (https://dejure.org/1905,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich die Haftpflicht des bisherigen Tierhalters auf die Zeit, für welche er sich der tatsächlichen Herrschaft über das Tier vorübergehend dadurch entäußert, daß er es einem anderen ohne Entgelt zu dessen eigenem selbständigen Gebrauch übergibt, und dieser ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1956, 574
  • RGZ 62, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Dennoch sei hier der Beklagte entsprechend den Erwägungen in der Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 62, 79 zur Zeit des Unfalls nicht als Tierhalter anzusehen, weil das Pferd durch den Einsatz für den Reitunterricht in den Wirtschaftsbetrieb des Streitverkündeten eingegliedert gewesen sei.

    a) Allerdings hat das Reichsgericht in der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung RGZ 62, 79 eine Haftung des Inanspruchgenommenen aus § 833 BGB in einem Falle verneint, in dem dieser sein Pferd aus Gefälligkeit vorübergehend einem Fuhrunternehmer überlassen hatte, welcher damit den dabei zu Schaden Gekommenen gegen Entlohnung befördert hatte.

    Das Reichsgericht hat hier den Verleiher weiterhin als Tierhalter angesehen und gemeint, in dem Falle RGZ 62, 79 habe sich sagen lassen, daß das Tier für die Dauer der Benutzung durch den Entleiher aus dem Wirtschaftsbetrieb des Verleihers "gänzlich ausgeschieden" gewesen sei, während davon im zu entscheidenden Fall nicht die Rede sein könne.

    Schon hiernach erscheint die Berufung auf die Entscheidung RGZ 62, 79 auch im Streitfall nicht gerechtfertigt.

  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Als Indizien für die Bestimmungsmacht über das Tier werden von der Rechtsprechung (RGZ 55, 163 RGZ 62, 79; BGH VersR 1956, 574; OLG Hamm, VersR 1973, 1054 OLG Frankfurt, VersR 1976, 1238) der unmittelbare Besitz und das Eigentum an dem Tier gewertet, ferner Sorge für Obdach, Unterhalt und Versicherung (RGZ 52, 117, 118; BGH LM Nr. 10; OLG Hamm, VersR 1970, 729, 720; LG Aachen, VersR 1991, 356); LG Hanau NJW-RR 2003, 457; OLG Celle, VersR 1979, 161).
  • LG Hanau, 16.01.2003 - 1 O 1130/02

    Anspruch aus Tierhalterhaftung nach der Zuziehung erheblicher Verletzungen

    Als Indizien für die Bestimmungsmacht über das Tier werden von der Rechtsprechung (RGZ 55, 163; 62, 79, BGH VersR 1956, 574; OLG Hamm, VersR 1973, 1054; OLG Frankfurt, VersR 1976, 1238) der unmittelbare Besitz und das Eigentum an dem Tier gewertet.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1956 - VI ZR 245/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3142
BGH, 27.06.1956 - VI ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,3142)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1956 - VI ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,3142)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1956 - VI ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,3142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 1107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus BGH, 27.06.1956 - VI ZR 245/55
    Diese Gesichtspunkte können jedoch nur dort eingreifen, wo sich der Verletzte der Gefährdung durch die besonderen Umstände bewußt gewesen ist, die den Eintritt des Unfalls nach sich gezogen haben, und darin eingewilligt hat, die Folgen einer etwaigen Verletzung zu tragen (BGHZ 2, 159 [161 ff]).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    d) In Weiterführung dieser Rechtsprechung hat auch der erkennende Senat stets darauf abgestellt, in wessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und wessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt es dient (Senatsurteile vom 27. Juni 1956 - VI ZR 245/55 - VersR 1956, 574 und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 99/75 - VersR 1976, 1175, 1176), und die Tierhaltereigenschaft durch eine vorübergehende Aufgabe der unmittelbaren Verfügungsgewalt über das Tier oder eine vorübergehende Besitzentziehung nicht berührt gesehen (Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1965 VI ZR 94/64 - NJW 1965, 2397).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Als Indizien für die Bestimmungsmacht über das Tier werden von der Rechtsprechung (RGZ 55, 163 RGZ 62, 79; BGH VersR 1956, 574; OLG Hamm, VersR 1973, 1054 OLG Frankfurt, VersR 1976, 1238) der unmittelbare Besitz und das Eigentum an dem Tier gewertet, ferner Sorge für Obdach, Unterhalt und Versicherung (RGZ 52, 117, 118; BGH LM Nr. 10; OLG Hamm, VersR 1970, 729, 720; LG Aachen, VersR 1991, 356); LG Hanau NJW-RR 2003, 457; OLG Celle, VersR 1979, 161).
  • LG Hanau, 16.01.2003 - 1 O 1130/02

    Anspruch aus Tierhalterhaftung nach der Zuziehung erheblicher Verletzungen

    Als Indizien für die Bestimmungsmacht über das Tier werden von der Rechtsprechung (RGZ 55, 163; 62, 79, BGH VersR 1956, 574; OLG Hamm, VersR 1973, 1054; OLG Frankfurt, VersR 1976, 1238) der unmittelbare Besitz und das Eigentum an dem Tier gewertet.
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